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Bei uns bist du richtig und wichtig!
Deswegen gibt es bei uns volle Transparenz und keine versteckten Kosten.
DAS IST ALLES IN DEINER AUSBILDUNG BEINHALTET
• 32 Lektionen Theorieunterricht B
• 6 Lektionen Theorieunterricht A
• 18 Lektionen Praxisunterricht B zu je 50 Minuten Ausbildungszeit
• 14 Lektionen Praxisunterricht A1
INKLUSIVE SIND NATÜRLICH AUCH
Fahrschuleinschreibung, Eintragung in das Führerscheinregister, Büro- und Verwaltungsaufwand, Behördenkorrespondenz, Prüfungsgarantie, Theorie- und Praxisprüfung, Exklusiver Mitgliederbereich für optimale Ausbildungsbegleitung, Premium Support über WhatsApp, Telefon und Email
Die Vorteile deiner Ausbildung bei der Fahrschule Roadstars?
• Alle unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler erhalten während ihrer Ausbildung Premium Support über WhatsApp, per Email und Telefon. Zusätzlich schicken wir euch immer die wichtigsten Schritte zu euren nächsten Ausbildungsschritten zu.
• Bei der Fahrschule Roadstars bekommt jede/r SchülerIn eine Fixpreisgarantie – wir verrechnen keine Gebühr für die Bereitstellung eines Fahrzeuges für die praktische Prüfung oder sonstige nicht deklarierte Nebenkosten.
• Die Fahrschule Roadstars hat seit Frühling 2020 einen brandneuen Mercedes CLA Fuhrpark, weiterhin steht dir unser Tesla S 90D als Elektrofahrzeug zur Verfügung. Zusätzlich hat Roadstars auch einen nagelneuen Motorrad Fuhrpark der Marken KTM, Benelli und Yamaha.
•Die Fahrschule Roadstars ist die einzige österreichische Fahrschule, die ISO 9001 und EMAS zertifiziert ist und Dir somit genormte und geprüfte Abläufe und Qualitätsmanagement - objektiv überprüft - bieten kann.
• Die Fahrschule Roadstars ist Klimaaktivfahrschule des Lebensministeriums und ein CO2 neutrales Unternehmen.
• Der Kurseinstieg ist täglich um 14:00 und 17:00 Uhr möglich.
• Die ärztliche Untersuchung und den Erste-Hilfe-Kurs kannst Du direkt bei uns besuchen.
Klasse B
(scrolle runter für A)
WELCHE FAHRZEUGE DARF ICH LENKEN?
• Kraftwagen mit nicht mehr als acht Personensitzplätzen zusätzlich zum Lenker und mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg.
• Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW, sofern der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat.
• Krafträder der Klasse A1, wenn der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B ist, sich nicht mehr in der Probezeit befindet, nachweist eine praktische Ausbildung im Lenken von derartigen Krafträdern absolviert zu haben und der Code 111 in den Führerschein eingetragen ist.
PRÜFUNGSFAHRZEUGE DER KLASSE B
Vierrädrige Fahrzeuge der Klasse B mit einer Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h und mindestens einer Zugangstür in der Sitzreihe, in der der Fahrprüfer Platz nimmt.Folgende Berechtigungen gelten nur für den Verkehr in Österreich und in jenen Staaten, die diese Berechtigungen ausdrücklich anerkennen:L 17 gilt derzeit außer in Österreich, auch in Großbritannien, Nordirland, Dänemark und seit kurzem wieder in Deutschland.Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW, sofern der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat.Krafträder der Klasse A1 mit der Lenkberechtigung der Klasse B (Eintragung des Code 111).
ZIEHEN VON ANHÄNGERN MIT DER FÜHRERSCHEINKLASSE B
Mit dem Führerschein der Klasse B darf ein leichter Anhänger (höchstzulässiges Gesamtgewicht max. 750 kg) gezogen werden. Die um 75 kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeuges muss mehr als doppelt so groß sein, wie die momentane Gesamtmasse des Anhängers. Ein schwerer Anhänger (höchstzulässiges Gesamtgewicht über 750 kg) darf nur gezogen werden, wenn die höchstzulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt. Das Ziehen von Anhängern, die als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage haben, ist nur zulässig, wenn die momentane Gesamtmasse des Anhängers weder die höchtzulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert (Anhängelast) übersteigt.
Bei geländegängigen Kraftwägen ist das 1,5-fache der höchstzulässigen Gesamtmasse maßgebend, wenn in der Zulassungsbescheinigung keine geringere Anhängelast angegeben ist.
CODE 120 - ELEKTRISCH BETRIEBENE NUTZFAHRZEUGE
Zur Förderung der Elektromobilität, können mit dem Code 120 auch elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge bis zur zulässigen Höchstmasse von 4250 kg gelenkt werden. Dies gilt nur für Gütertransport, zusätzliche Anhänger dürfen nicht gezogen werden. Um den Code 120 in den Führerschein eintragen zu lassen, muss der Lenker eine zusätzliche Ausbildung im Ausmaß von 5 Unterrichtseinheiten absolvieren.
Klasse A2 Motorrad mit 18
WELCHE FAHRZEUGE DARF ICH FAHREN?
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind. Gedrosselte Fahrzeuge sind zulässig, wenn die Leistung der Ausgangsversion nicht mehr als doppelt so hoch ist (bei 35 kW nicht mehr als 70 kW)
MINDESTALTER
18 Jahre (praktische Fahrprüfung frühestens am 18. Geburtstag)
MEHRPHASENAUSBILDUNG
Die Ausbildung für die Klasse A2 unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem. Die Mehrphasenausbildung der Klasse A ist aber insgesamt nur einmal zu absolvieren, auch wenn die Klasse A im stufenweisen Zugang erworben wird.
ERWEITERUNG VON KLASSE A2 AUF KLASSE A
Erforderlich:
• mindestens 2 Jahre Besitz der Klasse A2
• absolvierte Mehrphasenausbildung für die Klasse A2
• je nach Wunsch des Kandidaten entweder praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A (ohne Ausbildungsverpflichtung) oder praktische Schulung in der Dauer von sieben Unterrichtseinheiten auf einem Motorrad der Klasse A
PRÜFUNGSFAHRZEUGE KLASSE A2
Einspurige Krafträder ohne Beiwagen mit Hubraum von mindestens 395 ccm und einer Leistung von mindestens 25 kW (34 PS)
KLASSE A: MOTORRADFÜHRERSCHEIN
•Krafträder/Motorräder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg bzw. 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Besitz der Klasse A2. Das heißt: Die Fahrprüfung darf frühestens am jeweiligen Geburtstag absolviert werden. Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
• Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW.
MINDESTALTER
20 Jahre
DAS MEHRPHASEN-AUSBILDUNGSYSTEM
Die Mehrphasenausbildung der Klasse A ist aber insgesamt nur einmal zu absolvieren, auch wenn die Klasse A im stufenweisen Zugang erworben wird, da die Ausbildung für die Klasse A2 dem Mehrphasen-Ausbildungssystem unterliegt.
Die zweite Ausbildungsphase für einen Besitzer einer Lenkberechtigung der Klasse A1, A2 oder A hat folgende Inhalte in der genannten Reihenfolge zu umfassen:
1. Ein Fahrsicherheitstraining, ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch und ein Gefahrenwahrnehmungstraining, die alle an einem Tag abzuhalten sind, im Zeitraum von 2 bis 12 Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung sowie
2. Eine Perfektionsfahrt im Zeitraum von 4 bis 14 Monaten nach Erwerb der Lenkberechtigung. Zwischen der Absolvierung der in Punkt 1 und Punkt 2 genannten Inhalte hat ein Zeitraum von mindestens zwei Monaten zu liegen.
Wir empfehlen dir...
- Empfohlene Lernmittel B
- Empfohlene Lernmittel A
- Mehrphasenausbildung